Betriebsvereinbarungen überprüfen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft

31.08.2017 | Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt einige Änderungen mit sich, auch Altverträge können davon profitieren. Karsten Müller von der Metallrente - in dem Falle der Allianz - stand dem Ortsvorstand am 29.08. in seiner Sitzung Rede und Antwort. Für Teilzeitler, aber auch Geringverdiener, inkl. Minijobber, und für KollegInnen in Elternzeit kann die Gesetzesänderung Vorteile mit sich bringen. Auch bei Abfindungen bietet es Möglichkeiten für Verbesserungen. Ob eine neue Betriebsvereinbarung nötig ist, entscheidet der Betriebsrat nach Prüfung.

Zum Einlesen gibt es einen Überblicksvortrag zum Runterladen und einen Link mit weiteren Informationen und einem kleinen Erklärfilmchen.

Von: cs

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