BR-Wahlen
BAG erschwert Arbeitgebern den Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung

Mit Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass ein Antrag eines Arbeitgebers auf Abbruch einer Betriebsratswahl nur dann begründet ist, wenn die Betriebsratswahl voraussichtlich nichtig ist. Dem gegenüber reicht die voraussichtliche Anfechtbarkeit der Wahl für einen Anspruch auf Abbruch der Wahl nicht aus.
Gutachten zu Leiharbeit und Equal Pay
Erweiterte Mitbestimmung bei Leiharbeit zulässig

Ein im Auftrag des Hugo Sinzheimer Instituts erstelltes Gutachten belegt: Es ist zulässig, die Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitern auszuweiten. IG Metall-Justitiar Thomas Klebe fasst die Argumentation von Prof. Dr. Rüdiger Krause zusammen.
Justitiariat Gutachten im Auftrag des HSI von Prof. Dr. Rüdiger Krause (Universität Göttingen):
"Tarifverträge zur Begrenzung der Leiharbeit und zur Durchsetzung des Equal-Pay-Grundsatzes"
Krause stellt zunächst ausführlich Arbeitsbedingungen und die unterschiedlichen Interessenlagen bei der Leiharbeit dar.
Da Tarifverträge zur Gewährleistung des Equal-Pay-Grundsatzes mit der Entleiherseite oder auch als dreiseitige Vereinbarungen von Gewerkschaft, Entleiher und Verleiher bzw. Ihren Verbänden und deren Erstreikbarkeit unproblematisch sind, konzentriert er sich im Folgenden auf Tarifverträge mit der Entleiherseite.
Tarifverträge zur Ausweitung von Mitbestimmungsrechten nach §§ 99 und 95 BetrVG sind danach zwischen Gewerkschaft und einzelnen Entleihern wie auch zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband mit normativer Wirkung möglich. Sie gelten also unmittelbar.
Equal-Pay-Vereinbarungen sind als obligatorische/vertragliche Regelungen sowohl mit einzelnen Firmen, wie auch dem Verband, der die Entleiher organisiert, möglich. Die Gewerkschaftsmitglieder erhalten dann einen individuellen Anspruch gegen den Entleiher.
Die Tarifverträge können sowohl mit normativem wie auch obligatorischem Inhalt erstreikt werden. Dies gilt gegenüber den Entleihern hinsichtlich von Equal-Pay auch, falls eine Friedenspflicht mit den Verleihfirmen bzw. ihrem Verband besteht, wenn die Forderung der Gewerkschaft sich auf eine pauschale Gewährleistung des Equal-Pay-Grundsatzes beschränkt.
Krause kommt zu den dargestellten Ergebnissen nach gründlicher tarifrechtlicher Herleitung und unter Berücksichtigung der sich aus Verfassungs-, Kartell-, und europäischem Recht ergebenden Argumente.
Kindergeld
Neuregelung der Einkommensberücksichtigung von über 18-jährigen Kindern ab dem Kalenderjahr 2012

Ab Januar 2012 wird die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens des über 18-jährigen Kindes wesentlich vereinfacht.
Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht
Rechtliche Hinweise zum "Weihnachtsgeld"

Die Bezeichnungen für Sonderzahlungen sind vielfältig: Jahresabschlussvergütung, Weihnachtsgeld, Weihnachtsgratifikation, tarifliche Sonderzahlung, freiwillige Sonderzahlung, 13. Monatseinkommen, Erfolgsbonus, Jahresprämie und mehr. Rechtlich erheblich sind diese Bezeichnungen in aller Regel nicht. Es kommt auf die jeweilige Ausgestaltung und Sinn und Zweck der Leistung an. Über die Anspruchsgrundlagen und Anspruchsberechtigung berät die IG Metall Trier ihre Mitglieder.
Betriebsverfassungsgesetz
Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf unbefristete Übernahme

Ein Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf unbefristete Beschäftigung, wenn andere befristet Beschäftigte vom Arbeitgeber ein Übernahmeangebot erhalten und nur das Betriebsratsmitglied wegen der Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden soll. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 4. November 2011 – 13 Sa 1549/11 – bestätigt.
Ressort Betriebspolitik/ Betriebsverfassung
Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktinstrumentenreform 2012) sollen die in § 421t SGB III enthaltenen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld (Kug) weitestgehend aufgehoben werden.
Pseudogewerkschaften
Entscheidung LAG Hamm: GKH keine tariffähige Gewerkschaft

Das LAG hat in seiner Entscheidung vom 23. September 2011 (10 TaBV 14/11) festgestellt, dass es sich bei der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund (GKH) um keine tariffähige Gewerkschaft handelt.
Am 7. Februar hatten wir bereits gemeldet, dass das Bundesarbeitsgericht einen Beschluss zur Gewerkschaftseigenschaft der GKH (Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund) in unserem Sinne aufgehoben und an das Landesarbeitsgericht Hamm zurückverwiesen hat.
Das Landesarbeitsgericht hatte danach aufzuklären, ob die GKH die Voraussetzungen erfüllt, die die Rechtssprechung an eine Gewerkschaftseigenschaft stellt. Die GKH konnte nicht darlegen, dass sie über die notwendige Durchsetzungs- und Leistungsfähigkeit verfügt.
Das LAG stellte in seiner Entscheidung vom 23.09.2011 (10 TaBV 14/11) daher fest, dass es sich bei der GKH um keine tariffähige Gewerkschaft handelt. Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
Diese erfreuliche Entscheidung ist erneut ein deutliches Signal gegen Pseudogewerkschaften, die den Arbeitgebern beim Lohndumping behilflich sind.
Info Recht
Tarifunfähigkeit der CGZP und weitere Entscheidungen

Tarifunfähigkeit der CGZP und weitere Entscheidungen zu folgenden Themen: Aussetzung des Urteilsverfahrens, Vertrauensschutz, Anforderungen an Darlegungs- und Beweislast für equal pay-Ansprüche, Ausschlussfristen und AGB-Kontrolle.
Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

Am 28. April 2011 wurde das AÜG reformiert. Das Gesetz ist weit hinter den Erwartungen der IG Metall zurückgeblieben. Die Neuregelungen treten überwiegend zum 1. Dezember 2011 in Kraft.
Bundesarbeitsgericht
Gewerkschaften haben Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen Betriebsvereinbarungen

Das Bundesarbeitsgericht hat am 17.05.2011 eine für Gewerkschaftsrechte sehr wichtige Entscheidung getroffen. Es hat neben dem Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft auch einen Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen Betriebsvereinbarungen anerkannt. Beide können mit einstweiligen Verfügungen durchgesetzt werden
Betriebsverfassungsgesetz
Spartenkonzernbetriebsrat im BetrVG nicht vorgesehen
Das BAG hatte die Frage zu entscheiden, ob an der Spitze einer Konzernsparte ein gesetzlicher Konzernbetriebsrat nach § 54 BetrVG gebildet werden kann. Dies hat das BAG verneint.
Nach dem BAG Urteil
IG Metall: Leiharbeitnehmer müssen jetzt Stammbelegschaften gleichgestellt werden
Die IG Metall im Bezirk Frankfurt fordert nach dem Urteil des BAG zur Tarifunfähigkeit des CGZP alle Arbeitgeber in den Entleihfirmen auf, unverzüglich Leiharbeitnehmer und Stammbelegschaft gleichzustellen.
IG Metall Bezirksleiter Armin Schild erklärte: „Der Spuk des Tarifdumping im scheinchristlichen Gewand ist vorbei. Wir bestehen auf gleiche Arbeits- und Einkommensbedingungen in den Entleihbetrieben. Darin hat uns das Urteil des BAG eindeutig bestärkt."
"Die Bezahlung nach dem BZA und IGZ Tarifvertrag ist für uns nur in entleihfreien Zeiten und in Betrieben oder Branchen ohne Equal Pay Vereinbarung richtig." Grundlage für solche Equal Pay Vereinbarungen sei § 7.1 des Entgelt-Tarifvertrages BZA und § 4 desselben Vertrages bei iGZ. Dort ist ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, dreiseitige Equal Pay Vereinbarungen in den Entleihbetrieben und Branchen abschließen zu können.
Schild erklärte: "Nur mit der IG Metall als Vertragspartner sind die Unternehmen auch juristisch auf der sicheren Seite.“ In annähernd 100 Betrieben im Bezirk seien bereits solche Besservereinbarungen erreicht worden.
Arbeitsrecht
Urlaubsansprüche

Das BAG hat inzwischen in einer Entscheidung vom 23.3.2010 klargestellt, dass auch der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen zu dem bei Krankheit am 31.3. zu übertragenden (Mindest-)Urlaub gehört. Außerdem können die Arbeitgeber auch keinen Vertrauensschutz in die alte Rechtslage mehr geltend machen, da die Änderung der Rechtslage in der EU-RL ab 24.11.1996 maßgebend sei.






