Gerechtigkeit geschaffen

Gewerkschaftsbeitrag ab 2026 besser steuerlich absetzbar

08.01.2026 | Die neue Regelung, die kurz vor Weihnachten 2025 den Bundesrat passierte, stellt Gewerkschaftsmitglieder endlich besser und schafft somit einen Ausgleich für ihr ehrenamtliches Engagement. Die neue Regelung ermöglicht die Absetzung der Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zur Werbungskostenpauschale, die ja allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung steht. Arbeitgeber konnten bisher auch bereits die Beiträge zu Arbeitgeberverbänden als Betriebsausgaben absetzen, insofern schafft die neue Regelung da auch Gerechtigkeit. Die Datei im Anhang klärt im Detail und mit Beispielen auf, wie sich das auswirken wird. Bitte beachtet, dass diese Regelung ab 2026 gilt, das heißt erst in der Steuererklärung, die ihr 2027 erstellt, zum Tragen kommt.

Von: cs

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