Archiv der Meldungen

Schulung für Betriebsräte

BR-I-Seminare regional

16.01.2026 | Die Betriebsratswahlen stehen an. Diese finden alle vier Jahre von März bis Mai statt, Neugründungen oder in besonderen Situationen kann jedoch jederzeit ein Betriebsrat gewählt werden. Die IG Metall Trier begleitet die Betriebsratswahlen in der Region Trier aktiv für unsere Mitglieder in den Gremien in über 120 Betrieben. Damit der Einstieg gut gelingt, bieten wir einen halbtägigen "Schnupperkurs" für neue Mitglieder an, das ersetzt aber keine Schulung. Im anhängenden Flugblatt dieses Artikels könnt ihr die Termine der BR-I-Seminare einsehen, die wir als IG Metall Trier für euch anbieten. DIe BR-I-Seminare sind der Einstieg in unsere Schulungsreihe, die wir Betriebsräten unbedingt ans Herz legen. Bei Fragen dazu meldet euch bitte jederzeit bei uns in der Geschäftsstelle.

Herausforderung akzeptiert

Betriebsräte müssen sich des Themas KI annehmen

13.01.2026 | Die IG Metall Trier hat bewusst vor der nächsten Betriebsratswahl, die von März bis Mai diesen Jahres stattfinden werden, das Thema KI in einer Veranstaltung gesetzt. "Es ist wichtig, dass sich die Betriebsräte bereits zu Beginn der nächsten Amtsperiode bewusst sind, dass eine neue Welle von techologischen, aber auch oganisatorischen Veränderung der Arbeitswelt auf sie zukommt. Damit verbunden sind Herausforderungen der betrieblichen Mitbestimmung und Demokratie", so der Erste Bevollmächtigte, Christian Schmitz. Referent Martin Lechner, vom BTQ in Hessen, erörterte die Funktionsweise von "KI" und zeigte vielfältige Möglichkeiten, aber auch Notwendigkeiten, der betrieblichen Mitbestimmung auf. Einig waren sich die Teilnehmer, dass dies nur ein erster Auftakt für die Bearbeitung des Themas…

Gerechtigkeit geschaffen

Gewerkschaftsbeitrag ab 2026 besser steuerlich absetzbar

08.01.2026 | Die neue Regelung, die kurz vor Weihnachten 2025 den Bundesrat passierte, stellt Gewerkschaftsmitglieder endlich besser und schafft somit einen Ausgleich für ihr ehrenamtliches Engagement. Die neue Regelung ermöglicht die Absetzung der Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zur Werbungskostenpauschale, die ja allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung steht. Arbeitgeber konnten bisher auch bereits die Beiträge zu Arbeitgeberverbänden als Betriebsausgaben absetzen, insofern schafft die neue Regelung da auch Gerechtigkeit. Die Datei im Anhang klärt im Detail und mit Beispielen auf, wie sich das auswirken wird. Bitte beachtet, dass diese Regelung ab 2026 gilt, das heißt erst in der Steuererklärung, die ihr 2027 erstellt, zum Tragen kommt.

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