Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung

Mindestausbildungsvergütung wird nach dem BBiG ab 2024 angepasst

23.10.2023 | Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) für beginnende Ausbildungen ab 2024 bekanntgegeben.

Demnach wird die Mindestvergütung für duale Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 begonnen haben, kontinuierlich ansteigen. Nur dank des langen und erfolgreichen Kampfes der Gewerkschaften war das erst möglich. Mehr Infos entnehmt ihr bitte dem unten verlinkten Schreiben.

Bekanntmachung_Berufsausbildungsvergütung_2024

Von: aj

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