18.03.2022 | Am 21. März tritt eine überarbeitete Version der Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft, zunächst mit einer Laufzeit bis zum 25. Mai. Auch wenn der Abbau der Regelungen lange angekündigt wurde, fand am 16.03. die erste Lesung des von der Koalition eingebrachten Gesetzesenwurf im Bundestag statt. Noch immer gibt es Fragen und Fallkonstellationen, deren Lösungen verwirren. Wir wollen mit der Veröffentlichung der Zusammenfassung der ArbSchVO zur Klarheit beitragen.
In dem unten verlinkten "Faktenpapier" kannst Du Dich über die ersten Hinweise der neuen Verordnung informieren.