Archiv der Meldungen

Tischlerhandwerk

Azubis kriegen ab 1. Januar mehr Geld

31.01.2019 | Für das Tischlerhandwerk in Rheinland-Pfalz sind die Ausbildungsvergütungen rückwirkend zum 1.1.2019 angehoben worden. So werden die Vergütungen auf glatte 600€, 700€ und 800€ in den drei Lehrjahren steigen und das bei einer 38-Std-Woche. Damit sind innerhalb eines Jahres die Ausbildungsvergütungen zum zweiten Mal angehoben worden. Das ist für die IG Metall Trier das Zeichen, dass der Ausbildungsmarkt immer enger wird und das Handwerk die Entwicklung lange Zeit verschlafen hat. "Wer gute Azubis haben will, muss gute Arbeitsbedingungen anbieten und diese auch wirklich leben. Oft gelten unsere guten Tarifverträge im Handwerk, doch sie werden geflissentlich ignoriert", so IG Metall-Chef Schmitz.

Bundesverfassungsgericht stellt mit Urteil vom 14.11.18 klar:

Gewerkschaftsmitglieder dürfen bevorzugt werden

22.01.2019 | Manche Tarifverträge machen einen Unterschied zwischen Gewerkschaftern und Arbeitnehmern, die kein Mitglied einer Gewerkschaft sind. Das ist rechtens, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die unterschiedliche Behandlung von Gewerkschaftsmitgliedern und nicht in der Gewerkschaft organisierten Arbeitnehmern ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die höchsten deutschen Richter wiesen mit einem Beschluss die Verfassungsbeschwerde eines nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten ab, der sich durch eine sogenannte Differenzierungsklausel benachteiligt sah.

Regionales BR-I-Seminar: 11.-15.02.2019

A&L und IG Metall Trier bieten regionales Einsteigerseminar für Betriebsräte

04.01.2019 | Arbeit & Leben gGmbH und die IG Metall Trier bieten ein regionales Betriebsrats-I-Seminar an. D.h. es ist vor allem ein Seminar für Einsteiger der BR-Arbeit und bietet die Chance zur Auffrischung. Alle weiteren Infos zum Ablauf, zu den Themen und zur Anmeldung entnehme bitte dem Flugblatt. Den Link dazu findest du am Ende des Artikels. Anmeldungen bitte ausschließlich an Arbeit & Leben in Koblenz, bitte beachtet die Rückmeldefrist (11.01.19).

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